Auch für das Jahr 2023 bleibt der "Grüne Bonus" weiterhin erhalten. Wie im Vorjahr sieht der Bonus einen Steuerabzug in Höhe von 36% für einen maximalen Betrag an Ausgaben von Euro 5.000 pro Wohneinheit für Arbeiten im Gartenbereich vor.
Der "Grüne Bonus" kann weiterhin auch bei Pflegearbeiten und Instandhaltungsmaßnahmen geltend gemacht werden kann. Dies bedeutet, dass Sie jetzt z.B. auch beim Schneiden von Hecken und Pflanzen oder bei der Pflege Ihrer Grünflächen vom Bonus profitieren. Dies ist besonders für Privatkunden und Kondominien ein erheblicher Vorteil.
Dienstleistungen für die der Bonus in Anspruch genommen werden kann sind z.B:
Planung & Gestaltung von Gartenanlagen,
Planung & Gestaltung von Grünanlagen,
Planung & Gestaltung von Dachgärten,
Bioschwimmbäder & Brunnen,
Installation von Bewässerungsanlagen,
Instandhaltungsarbeiten (Balkon, Garten, Terrasse),
Pflege von Grünanlagen,
Der Absetzbetrag kann in 10 gleichbleibenden Raten geltend gemacht werden und steht nur dann zu, wenn die Ausgaben mit Zahlungsmodalitäten beglichen werden, welche nachverfolgt werden können (z. B. Scheck, Bancomatkarte, Kreditkarte, Banküberweisung). Der Absetzbetrag kann auch für Arbeiten an gemeinschaftlichen Teilen von Kondominien geltend gemacht werden. Für detaillierte Infos oder individuelle Anfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Vom 19 - 22.10.2020 waren wir zum ersten mal Aussteller auf der Hotelmesse in Bozen. Trotz besonderer Umstände ein voller Erfolg.
Die staatliche Steuerbegünstigung von 36% auf Gartenplanung und Gartengestaltung läuft weiter. Schlagen Sie noch rechtzeitig zu!
Vertrauen Sie unserem Geschwisterunternehmen Cleanbeauty im Bereich der Reinigung von Hotels Büros, Unternehmen uvm.. Zusammen, ein unschlagbares Team!