Bis zum Jahr 2024 war es möglich einen Steuerabzug in Höhe von 36% für einen maximalen Betrag an Ausgaben von Euro 5.000 pro Wohneinheit für Arbeiten im Gartenbereich zu nutzen.
Die neuen staatlichen Verordnungen und Förderungspläne sehen einen solchen Bonus ab dem Jahr 2025 leider nicht mehr vor. Ob es in den zukünftigen Jahren nochmals eine ähnliche Förderung geben wird, ist aufgrund der neuen europaweiten politischen Herausforderungen eher fraglich.
Denken Sie dennoch darüber nach, Ihren Garten zu erneuern oder neue Grünflächen anzulegen, zögern Sie nicht uns für ein unverbindliches Angebot zu kontaktieren.

Besuchen Sie uns vom 14.-16. Februar auf der Schwimmbad-Messe in Bologna und besichtigen Sie unsere Außen-Saunas und Pools.

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